Stipendien

Hier erhalten Sie alle Informationen über Stipendien.

Die Bürgerstiftung Seelscheid unterstützt gerne die Zukunft junger Menschen. Hier erhalten Sie alle Informationen über:

Meister-Stipendium

Richtlinien über die Vergabe von Meister-Stipendien aus Mitteln der Bürgerstiftung Seelscheid

§ 1   Vorbemerkung

Die in 2006 gegründete Bürgerstiftung Seelscheid ist eine Stiftung von Bürgerinnen und Bürgern für Bürgerinnen und Bürger.

Zweck der Stiftung ist unter anderem die Förderung von Bildung und Erziehung. Dies kann auch durch Vergabe von Beihilfen erfolgen.

Die Bürgerstiftung Seelscheid hat sich daher zum Ziel gesetzt, Personen mit bestandener Gesellenprüfung (Gesellinnen / Gesellen) zu Bestleistungen zu motivieren, herausragende Einzelleistungen besonders zu fördern und Meisteranwärterinnen und Meisteranwärtern mit finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen.

§ 2   Teilnahmevoraussetzungen

Es sollen Gesellinnen und Gesellen gefördert werden, die die Meisterausbildung absolvieren wollen.

Um ein Stipendium der Bürgerstiftung Seelscheid können sich Gesellinnen und Gesellen bewerben, wenn sie im Regelfall die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Bewerberin / der Bewerber hat die Gesellenprüfung in einem Handwerksbetrieb, der in einer Handwerksrolle einer deutschen Handwerkskammer eingetragen ist, oder in einem in Deutschland ansässigen landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb oder in einem industriellen Betrieb, der bei einer deutschen Industrie- und Handelskammer Mitglied ist, abgelegt;
  2. er / sie hat seinen / ihren ständigen Wohnsitz im regionalen Bereich der Bürgerstiftung Seelscheid. Der regionale Bereich ist geregelt im §2, Ziffer 4 der Satzung der Bürgerstiftung Seelscheid.
  3. er / sie ist zum Zeitpunkt der Bewilligung des Stipendiums nicht älter als 30 Jahre;
  4. er / sie hat die Gesellenprüfung mit einer herausragenden Leistung, im Regelfall mit einem Notendurchschnitt von 2,3 oder besser bestanden; und
  5. er / sie hat sich zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Ausbildung zum Meister angemeldet

§ 3   Vergabekriterien

Bei der Entscheidung über die Vergabe des Meisterstipendiums wird die Bürgerstiftung Seelscheid insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen:

  1. Begründung der Motivation für den Beginn der Meisterausbildung, insbesondere Angaben zu der Art des beabsichtigten Meisterhandwerks, zu den Erfolgsaussichten der Beschäftigung in diesem Meisterhandwerk und zu den eigenen Zielen in diesem Meisterhandwerk;
  2. Notendurchschnitt der Gesellenprüfung;
  3. Besonders herausragende Einzelleistungen im Verlaufe der Gesellenausbildung;
  4. Besonderes ehrenamtliches Engagement bzw. besonders sonstiges Engagement außerhalb des Ausbildungsbetriebes;
  5. Sozialer Hintergrund, insbesondere Familienstand und Anzahl der Kinder;
  6. Wirtschaftlicher Hintergrund, insbesondere Art und Höhe der finanziellen Belastungen.

§ 4   Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind unmittelbar an die Bürgerstiftung Seelscheid bis zum 01.09. eines jeden Jahres zu richten.

Die Bewerberin / der Bewerber hat über ihren / seinen beruflichen Werdegang in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durch die Vorlage geeigneter Nachweise, vorzugsweise Arbeitszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen oder Beurteilungen ähnlicher Art, Auskunft zu erteilen. Ungeachtet dessen hat der Inhaber des Ausbildungsbetriebes, in dem die Gesellenprüfung abgelegt wurde, zu der Bewerbung eine Beurteilung abzugeben.

Den Bewerbungsunterlagen ist insbesondere beizufügen:

  1. Eine Kopie des Gesellenbriefes und eine Kopie des Berufsschulzeugnisses;
  2. Ein chronologischer Lebenslauf in Tabellenform;
  3. Eine Begründung der Motivation für den Beginn der Meisterausbildung;
  4. Eine Darstellung der besonderen Begabungen, ehrenamtlichen Aktivitäten und sozialen Engagement;
  5. Angaben zu dem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund.

Bewerbungen für andere Stipendien oder der Erhalt von anderen Stipendien sind anzugeben.

§ 5   Höhe des Stipendiums

Das Stipendium ist in der Regel mit 2.000,00 EUR dotiert und wird in der Regel jährlich nur einmal vergeben.

Der vorgenannte Betrag wird nach der Vorlage des Meisterbriefes ausgezahlt.

§ 6   Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft der Vorstand der Bürgerstiftung Seelscheid oder ein von ihm eingesetzter Arbeitsausschuss.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Der Widerruf der Bewilligung des Meisterstipendiums bei nachweisbar unzutreffend gemachten Angaben zu den unter § 4 d) und e) aufgeführten Punkten bleibt ausdrücklich vorbehalten. Auch hierüber entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung Seelscheid.

§ 7   Nachweis der Ausbildung

Die durchgeführte und erfolgreich beendete Meisterausbildung ist durch Vorlage des Meisterbriefes nachzuweisen.

§ 8   Unterbrechung der Ausbildung

Die Ausbildung zum Meister ist mit der Aushändigung des Meisterbriefes innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Tag der Gewährung des Stipendiums abzuschließen. Innerhalb dieses Zeitraumes erfolgte Unterbrechungen der Ausbildung sind für die Gewährung des Stipendiums unschädlich, sofern innerhalb des vorgenannten Zeitraums die Ausbildung erfolgreich beendet wird. In Ausnahmefällen kann der vorgenannte Zeitraum in Rücksprache mit der Bürgerstiftung Seelscheid verlängert werden.

§ 9   Abbruch der Ausbildung

Ein Abbruch der Ausbildung führt automatisch zur Beendigung der Förderung. Die Bürgerstiftung Seelscheid ist unverzüglich von dem Abbruch in Kenntnis zu setzen.

Der Förderbetrag wird in diesem Fall nicht ausgezahlt.

Neunkirchen-Seelscheid, 29. September 2017

Für die
Bürgerstiftung Seelscheid
Der Vorstand
Das Kuratorium

Abitur-Stipendium

Richtlinien über die Vergabe von Abitur-Stipendien aus Mitteln der Bürgerstiftung Seelscheid

§ 1   Vorbemerkung

Die in 2006 gegründete Bürgerstiftung Seelscheid ist eine Stiftung von Bürgerinnen und Bürgern für Bürgerinnen und Bürger.
Unter anderem ist Zweck der Stiftung die Förderung von Bildung und Erziehung, die auch durch Vergabe von Studienbeihilfen erfolgen kann.

Mit dem hier geregelten Projekt sollen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten zu Bestleistungen motiviert, herausragende Einzelleistungen besonders gefördert und Studentinnen und Studenten mit finanziellen Schwierigkeiten unterstützt werden.

§ 2   Teilnahmevoraussetzungen  

Es sollen Abiturientinnen und Abiturienten gefördert werden, die studieren möchten oder unter Umständen bereits studieren.
Um ein Stipendium der Bürgerstiftung Seelscheid kann man sich unter folgenden Voraussetzungen bewerben:

Herausragende schulische Leistungen, im Regelfall nachgewiesen durch ein Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser
Studium geplant
Erster oder zweiter Wohnsitz im regionalen Bereich der Bürgerstiftung Seelscheid. Der regionale Bereich  ist geregelt im §2, Ziffer 4 der Satzung der Bürgerstiftung Seelscheid.

Die Bewerbung erfolgt in dem Kalenderjahr, in dem das Abitur erworben worden ist, oder in dem Jahr, in dem das Studium begonnen wird. Im vierten Jahr nach Erlangung des Abiturs kann ein Antrag auf Stipendium nicht mehr gestellt werden, der im Übrigen nicht wiederholt werden kann. Vor der Entscheidung zurückgezogene Anträge gelten als nicht gestellt.

§ 3   Vergabekriterien

Bei der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Notendurchschnitt des Abiturs
  • Besonders herausragende schulische Einzelleistungen
  • Besonderes ehrenamtliches Engagement / Sonstiges außerschulisches Engagement
  • Sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund

Die Bürgerstiftung Seelscheid behält sich vor, auch andere Kriterien zu berücksichtigen.

§ 4   Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind unmittelbar an die Bürgerstiftung Seelscheid bis zum Ablauf des 31.10. des Antragjahres zu richten.
Die Schulleitung sollte zu der Bewerbung eine Beurteilung geben.
Den Bewerbungsunterlagen ist eine Kopie des Abiturzeugnisses, ein Lebenslauf, eine Darstellung über das Studienziel und den Berufswunsch beizufügen.
Zusätzlich sollten besondere Begabungen, ehrenamtliche Aktivitäten und soziales Engagement dargestellt werden.
Bewerbungen für andere Stipendien oder der Erhalt von anderen Stipendien sind anzugeben.

§ 5   Höhe des Stipendiums

Das Stipendium ist in der Regel mit € 2.500 dotiert und wird jährlich bei bis maximal vier Antragsteller/innen nur einmal und bei mehr als vier Antragsteller/innen in der Regel zweimal vergeben.. Das Geld wird in fünf gleichen Semesterraten jeweils zu Beginn des Semesters von der Bürgerstiftung Seelscheid  ausgezahlt.
Eine darüber hinausgehende Förderung kann im Einzelfall erfolgen.

§ 6   Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums trifft der Vorstand der Bürgerstiftung Seelscheid oder ein von ihm eingesetzter Arbeitsausschuss. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht.
Der Widerruf des Stipendiums bei Wegfall der Fördervoraussetzungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 7   Studienbeginn

Nach Zusage des Stipendiums soll das Studium spätestens innerhalb eines  Jahres  beginnen. Ansonsten verfällt das Stipendium, es sei denn, dass die Bürgerstiftung Seelscheid dem späteren Studienbeginn zustimmt.

§ 8   Studiennachweis

Das Studium ist für das erste Semester durch eine Immatrikulationsbescheinigung und für jedes weitere Semester durch Vorlage geeigneter anderer Unterlagen ( Leistungsscheine, Zwischenprüfungen u.ä. ) nachzuweisen. Ohne Nachweis erfolgt keine Semesterzahlung. Die Förderung der folgenden Semester entfällt.

§ 9   Studienunterbrechung

Eine begründete Studienunterbrechung für die Dauer von bis zu vier Semestern führt nicht zum Wegfall des Stipendiums, falls die Unterbrechung vorher der Bürgerstiftung Seelscheid schriftlich unter Angabe der Gründe angezeigt und von der Bürgerstiftung Seelscheid genehmigt worden ist.

§ 10  Wechsel des Studienfaches

Ein Wechsel des Studienfaches führt grundsätzlich zur Beendigung der Förderung. Die Bürgerstiftung Seelscheid ist von dem Wechsel unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Ausnahmefällen kann die Förderung fortgesetzt werden.

§ 11  Abbruch des Studiums

Ein Abbruch des Studiums führt automatisch zur Beendigung der Förderung. Die Bürgerstiftung Seelscheid ist unverzüglich von dem Abbruch in Kenntnis zu setzen.
Bei Abbruch innerhalb des Förderzeitraumes ist das bisher gewährte Stipendium zurückzuzahlen. Über die Rückzahlungsmodalitäten in diesen Fällen entscheidet der Vorstand.

Neunkirchen-Seelscheid, 29. September 2017

Für die
Bürgerstiftung Seelscheid
Der Vorstand
Das Kuratorium

Information zur Bewerbung um ein Abitur-Stipendium

Falls Sie sich um ein Stipendium bewerben möchten, bitten wir Sie, den Bewerbungsbogen "Stipendium" von unserer Internetseite www.buergerstiftung-seelscheid.de  herunter zu laden und in Druckschrift auszufüllen.

Den Bewerbungsbogen finden Sie hier.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind vollständig in folgender Reihenfolge bei uns einzureichen:

  1. Bewerbungsbogen incl. Lichtbild
  2. Anschreiben ( eine Seite ) mit Begründung Ihrer Bewerbung bei der Bürgerstiftung Seelscheid
  3. Tabellarischer Lebenslauf ( eine Seite )
  4. Beschreibung des Studienziels ( eine Seite )
  5. Beurteilungsschreiben der Schulleitung
  6. Kopie des Abiturzeugnisses
  7. Nachweis über herausragendes außerschulische Engagement
  8. Immatrikulationsbescheinigung soweit bereits vorhanden
  9. Sonstige aussagekräftige Unterlagen
  10. Kopie des BAFöG Antrages oder Kopie des BAFöG Bescheides soweit bereits vorhanden. Sollten Sie kein BAFöG erhalten, begründen Sie dies bitte kurz.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Bewerbungen nicht bearbeitet und nicht zurückgeschickt werden können.

Die Benachrichtigung über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens erfolgen schnellstmöglich. Ablehnungsgründe werden nicht mitgeteilt. Die Unterlagen von abgelehnten Bewerbungen werden nicht zurückgesandt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Bürgerstiftung Seelscheid

Kotthausener Str. 7
53819 Neunkirchen-Seelscheid

E info@buergerstiftung-seelscheid.de
W www.buergerstiftung-seelscheid.de